Hausordnung (Stand 02/2023)
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Grundlagen:
- Thüringer Schulgesetz vom 06. August 1993, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 zuletzt geändert am 05. Mai 2021,
- Thüringer Schulordnung vom 20. Januar 1994, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. September 2020
Ziele:
- Die Hausordnung dient der Regelung eines geordneten und störungsfreien Ablaufs des äußeren Schulbetriebes.
- Sie soll vorbeugend Schulangehörige vor Schaden bewahren.
- Sie dient der gesetzlichen Absicherung der Lehrer und Schüler.
Tagesablauf
Der Unterricht erfolgt nach den jeweils aktuellen Stunden-, Vertretungs- und Raumplänen. Jeder Schüler hat die Pflicht, sich an entsprechenden Aushängen über Veränderungen zu informieren.
- Der Unterricht beginnt 8:00 Uhr, in Ausnahmefällen bereits 7:05 Uhr.
- Ab 7:45 Uhr werden die Eingänge für Schüler geöffnet.
- Die Schüler und Lehrer des Gymnasiums nutzen nur die Eingänge A und D.
- Sonderregelungen gelten für den Eingang E nach offizieller Schließzeit für den Sportunterricht.
- Der Treppenaufgang im Südflügel (Treppenhaus 1) vom Parterre zur 3. Etage, die Eingänge B und C sowie die entsprechenden Flurabschnitte der Berufsschule sind von Gymnasiasten und den Lehrern nicht zu nutzen bzw. zu betreten.
- Im Alarmfall werden das Treppenhaus I sowie die Eingänge B und C entsprechend der Fluchtpläne genutzt.
- Schüler, deren Unterricht später als zur ersten Stunde beginnt, betreten Treppen und Korridore erst in der Pause vor ihrem Unterricht. Dies gilt auch für Schüler, die vom Sportunterricht kommen.
- Der Unterricht beginnt und endet jeweils mit dem Klingelzeichen.
- Pünktlich zum Stundenbeginn befinden sich die Schüler auf den Unterricht vorbereitet an ihrem Platz im Unterrichtsraum (Ausnahme: Fachunterrichtsräume).
- Die Unterrichtsstunden und Pausenzeiten sind wie folgt festgelegt:
0. Std. 7:05 Uhr bis 7:50 Uhr
1. Std. 8:00 Uhr bis 8:45 Uhr
2. Std. 8:50 Uhr bis 9:35 Uhr
Hofpause
3./4. Std. 9:55 Uhr bis 11:25 Uhr
Essenpause
5. Std. 12:15 Uhr bis 13:00 Uhr
6. Std. 13:05 Uhr bis 13:50 Uhr
7. Std. 14:00 Uhr bis 14:45 Uhr
8. Std. 14:50 Uhr bis 15:35 Uhr
9. Std. 15:40 Uhr bis 16:25 Uhr
- Die Schüler grüßen die Lehrer und das technische Personal in angemessener Weise.
- Zum Stundenbeginn begrüßen sich Lehrer und Schüler.
- Bei Störungen des geregelten Unterrichtsablaufes, insbesondere wenn bis 10 Minuten nach Stundenbeginn noch kein Lehrer im Raum anwesend ist, erstattet der Klassensprecher bzw. dessen Stellvertreter darüber Meldung im Sekretariat. Die übrigen Schüler der Klasse haben sich in dieser Zeit ruhig zu verhalten.
- Aus sicherheitstechnischen Gründen dürfen die unteren Fenster in den Klassenräumen nur mit Zustimmung des Lehrers geöffnet werden. Das Sitzen und das Ablegen von Gegenständen auf den Fensterbänken sind untersagt.
- Nach Unterrichtsschluss werden in allen Räumen die Stühle von den Schülern auf die Tische gestellt. Dies gilt nicht am festgesetzten Reinigungstag der Tische.
- Nach jeder Unterrichtsstunde wird von den beiden Ordnungsschülern der Raum in Ordnung gebracht, insbesondere die Tafel gesäubert und die Klasse auf vergessene Materialien überprüft. Jeder einzelne Schüler ist selbst für die Sauberkeit an seinem Platz verantwortlich.
- In Fachunterrichtsräumen gelten spezielle Anweisungen, die von den Fachlehrern bekannt gemacht werden und strikt einzuhalten sind. Fachräume werden grundsätzlich nur in Begleitung des unterrichtenden Lehrers betreten.
- Bei Raumwechsel betritt die nachfolgende Klasse den Raum erst dann, wenn die vorhergehende Klasse diesen verlassen hat.
- In den Freistunden sind die Schüler im Aufenthaltsraum. Tische und Stühle dürfen nicht verstellt werden. Zusätzlich stehen den Schülern der Klassenstufen neun bis zwölf zu Lernzwecken, und nur zu diesen, die Lerninseln zur Verfügung. In jedem Falle hat man sich so zu verhalten, dass der Unterricht anderer Klassen nicht gestört wird.
- Das Betreten des Lehrerzimmers sowie der Vorbereitungsräume ist Schülern nur in Ausnahmefällen und nur in Begleitung eines Lehrers gestattet.
- Die Aula darf nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung der Veranstaltung genutzt werden. Die Genehmigung erteilt der Ständige Stellvertreter der Schulleiterin.
- In der 2. Hofpause ist es den Schülern ab Klasse 10 mit schriftlichem Einverständnis der Personensorgeberechtigten gestattet, für die individuelle Versorgung das Schulgelände zu verlassen.
- Vorrangig dient die Aula während der Unterrichtszeit dem störungsfreien Schreibprozess von Kurs-, Klassen- und Vergleichsarbeiten sowie für die schriftlichen Abiturprüfungen und die Besonderen Leistungsfeststellungen in der Klasse 10.
- Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler, die nicht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, das Schulgelände.
- Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. Kann ein Schüler nicht am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilnehmen, muss die Schule sofort, i.d.R. per Mail, ausnahmsweise per Telefon durch die Personensorgeberechtigten verständigt werden und bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Personensorgeberechtigen über die Dauer der Krankheit dem Klassenlehrer vorgelegt werden. Gesonderte Regelungen treffen für Entschuldigungen in der Sekundarstufe II bzw. für volljährige Schüler zu.
Verhaltensregeln im Schulgelände und im Gebäude
- Jeder einzelne Schüler ist für die Erhaltung und schonende Behandlung des Schulgebäudes, der Räume und Einrichtungsgegenstände sowie der Anlagen im Schulgebäude mit verantwortlich. Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung von Schuleigentum oder fremden Eigentum sowie für die Verletzung anderer Personen sind die Verursacher bzw. deren Personensorgeberechtigte zu vollem Schadenersatz verpflichtet.
- Hof III ist für Schüler gesperrt. Ausnahme ist die Nutzung als Stellplatz bei Evakuierung.
- Fahrräder sind an den entsprechenden Flächen abzustellen und anzuschließen, Mopeds und Motorräder können nach genehmigtem Antrag auf dem Parkplatz abgestellt werden. Autos der Schüler dürfen auf dem Schulgelände nicht geparkt werden.
- Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln einschließlich alkoholischer Getränke sowie das Rauchen ist den Schülern im Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen untersagt.
- Nicht gestattet ist das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, Reizgassprays und Feuerwerkskörpern. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Mitbringen von Zündmitteln untersagt. Schüler, die zu ihrem persönlichen Schutz auf dem Schulweg Reizgasspray bei sich führen, geben dieses beim Betreten des Schulhauses in der Schulleitung ab und erhalten es beim Verlassen zurück.
- Elektronische Wiedergabegeräte wie Handys, entsprechende Uhren, usw., sind während des Unterrichts auszuschalten und in der Schultasche zu verwahren.
- Nach §90 Telekommunikationsgesetz ist es verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören. Dies gilt insbesondere auch für sogenannte Smart-Uhren.
- Um Diebstahl vorzubeugen, wird die Garderobe in den Unterrichtsräumen abgelegt.
- Nicht schulinterne Aushänge im Treppenhaus und auf den Fluren müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Ausnahmen sind Tafeln der Schülerve1iretung, für deren Inhalt die gewählten Schülersprecher selbst verantwortlich sind.
- Kopfbedeckung wird mit Betreten des Schulhauses abgelegt.
Pause/Freistunden
- Den Schülern ab Klasse 10 ist freigestellt, ob sie in den Pausen den Hof I oder II aufsuchen.
- Die Schüler der Klassen 5 bis 9 halten sich in den Pausen auf den Flächen des Hofes I auf.
- Die Pausenfläche auf Hof I endet auf dem Erdwall bzw. vor der Böschung. Das Klettern auf Bäumen ist untersagt.
- Die Rasenflächen sind bei Regen und Schnee nicht zu betreten.
- Bei Regen findet Hauspause statt. Der Fachlehrer der nachfolgenden Unterrichtsstunde übernimmt die Aufsicht im Unterrichtsraum.
- Bei besonderen Vorkommnissen während der Pausen ist der Aufsicht führende Lehrer zu unterrichten.
- Es muss alles unterlassen werden, wodurch Schüler sich selbst oder andere gefährden bzw. stören können. Dazu gehört unter anderem das Rennen in den Gängen, das Werfen mit Gegenständen und Schneebällen, Schubsen, Drängeln, Lärmen, Balgereien, Skateboardfahren, Inlineskaten, Fußball spielen usw.
- Das Verlassen des Schulgeländes in Freistunden ist nur Schülern mit schriftlichem Einverständnis der Personensorgeberechtigten erlaubt. Diese Erlaubnis ist beim Verlassen des Schulgeländes dem Aufsicht führenden Lehrer unaufgefordert vorzulegen.
- Das Anlegen von Eisbahnen (Gleitbahnen) ist streng verboten.
- Jeder Schüler hat die Pflicht, den Weisungen der Lehrer Folge zu leisten.
Sonstige Vereinbarungen
- Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
- Unfälle während der Schulzeit sind sofort dem Klassenlehrer oder dem Aufsicht führenden Lehrer und dem Sekretariat zu melden. Eine Verspätung der Meldung gefährdet etwaige Ansprüche an die Versicherung.
- Für das Verhalten in Brand- und Katastrophenfällen gilt eine besondere Alarmordnung, die von den Klassenlehrern bekannt gemacht und beim Probealarm geübt wird.
- Die Kleidung sollte in keiner Weise anstößig sein; verfassungswidrige Aufschriften und Symbole sind verboten.
- Verstöße gegen die Hausordnung werden gemäß §§ 51 und 52 des Thüringer Schulgesetzes geahndet.
- Die Schulleiterin kann bei Vermietung von Räumlichkeiten des Gebäudes Regelungen erlassen, um den geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten.
Apolda, Januar 2023
Birgit Rosner / Schulleiterin
Anhang
Richtlinien für die Teilnehmer der Essenversorgung
1. Konsequentes Einhalten des Zeitplanes.
2. Vorlage des Transponders.
3. Beachten der Raumregelungen (Esseneinnahme im Aufenthaltsraum ist außer in der großen Essenspause nur im Ausnahmefall gestattet.)
4. Die Tische und Stühle werden nicht umgestellt.
5. Die Essensräume werden nach der Esseneinnahme verlassen.
6. Wahrung der Esskultur.
7. Säuberung der Tische ist durch die Essenteilnehmer abzusichern.
Bei Verletzung dieser Richtlinien erfolgt für einen entsprechenden Zeitraum der Ausschluss von der Essenversorgung.